Kosten und Antrag im Überblick
Verhaltenstherapie
Hier finden Sie Infos zur Kostenübernahme der Gruppentherapie und zum Antrag.

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
In den ersten Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt, den die Krankenkasse prüft. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Therapiekosten vollständig übernommen werden.
Die Kosten für das Erstgespräch und die weiteren Diagnostikstunden (Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik) werden bereits antragsfrei von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Bitte achten Sie darauf, zum Erstgespräch die Chipkarte Ihres Kindes mitzubringen.
Privat Versicherte und Beihilfe
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle über die individuellen Voraussetzungen und den Umfang der Kostenerstattung.
SelbstzahlerInnen
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch als Selbstzahlerleistung möglich. In diesem Fall werden die Kosten nicht über eine Krankenversicherung abgerechnet, sondern privat in Rechnung gestellt. Die entstehenden Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen.
